Ausbildung Fahrlehrer/in Kategorie B Auto

Kosten und Finanzierung


Kosten Lehrgang

3 Zahlungsvarianten zur Wahl

Komplettzahlung

CHF 26‘100 brutto abzüglich CHF 9‘500 Bundesbeitrag

CHF 16‘600 netto

Modulweise Zahlung

CHF 28‘025 brutto abzüglich CHF 9‘500 Bundesbeitrag

CHF 18’525 netto

Monatliche Zahlung

CHF 29’600 brutto abzüglich CHF 9‘500 Bundesbeitrag

CHF 20‘100 netto

Bei Bedarf und seriösen Absichten bieten wir weitere, individuelle Zahlungskonditionen an, die im Verhältnis zu den genannten stehen.



FInanzierung

Selbstfinanzierung oder Fremdfinanzierung

Wer selbst finanziert, ist von der Fahrlehrerschule unabhängig und behält jederzeit alle Entscheidungsrechte. Bedarf Ihre Situation einer Fremdfinanzierung empfehlen wir Ihnen, sich nicht von einer Fahrlehrerschule abhängig zu machen, sondern im privaten Umfeld eine Finanzierungslösung zu finden oder bei einem unabhängigen Anbieter einen Kredit aufzunehmen.

 

Kein Anbieter, weder eine Fahrlehrer- noch eine Fahrschule, die Fahrlehrerausbildungen vorfinanziert, gestaltet die Verträge so, dass die Unternehmung aus dem Vertrag einen Nachteil hat, das Risiko trägt immer die Person, die sich finanzieren lässt. Bei vorzeitigem Ausstieg aus dem Vertrag, nicht nur bei Ausbildungsabbruch sondern auch beim Wechsel in eine andere Fahrlehrerschule, drohen massive finanzielle Nachteile und nicht selten Konventionalstrafen. Leider gibt es zahlreiche Beispiele für finanzielle Abhängigkeit von einer Fahrlehrerschule, was häufig zu Unzufriedenheit, wenig Selbstbestimmungsrecht und gar bis zur Ausnützung günstiger Arbeitskräfte führt.



Bundesbeitrag

CHF 9’500 Unterstützung durch den bund

Seit 1. Januar 2018 hat der Bund einheitlich geregelt, was davor die Kantone mit unterschiedlichen Formen von Stipendien gelöst haben. Jede Person, die aus eigenen Mitteln eine anerkannte Weiterbildung absolviert, hat unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Kostenbeteiligung. Die Ausbildungen die zum Abschluss Fachausweis führen, wozu auch die Fahrlehrerausbildung gehört, werden mit dem Maximalbetrag von CHF 9’500 unterstützt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag ca. 3 Monate nach Absolvierung der eidgenössischen Berufsprüfung, also rückwirkend.

 

Grundsätzlich bedeutet dies, dass jede Person die Ausbildung zuerst selbst finanzieren muss, bevor sie vom Bund für ihre selbstgewählte Bildungsinvestition belohnt wird.



Vorfinanzierung Bundesbeitrag

Bundesbeitrag als Zahlungsmittel

Wir bieten an, den Anspruch auf den Bundesbeitrag als Zahlungsmittel einzusetzen und die CHF 9’500 des Rechnungsbetrages im Nachhinein zu überweisen. Die Überweisung ist fällig sobald Ihnen der Bund den Unterstützungsbeitrag ausbezahlt hat. Wer dieses Angebot annehmen möchte sollte aus unserer Sicht folgende Punkte bedenken:

  • Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt der Rückerstattung ist, dass die Fahrlehrerausbildung abgeschlossen ist. Ob die Berufsprüfung bestanden ist oder nicht macht keinen Unterschied, aber der Bund begünstigt nur Personen, die die ganze Ausbildung und die Berufsprüfung absolvieren.
  • Wer eine Teilausbildung macht, also vorgängig abbricht und nicht an der Berufsprüfung teilnimmt hat keinen Anspruch auf Kostenbeteiligung, auch nicht anteilmässig. Die absolvierten Module sind zum normalen Preis zu bezahlen.


Vorfinanzierung wählen

Keine Mehrkosten

Sie möchten die Ausbildung absolvieren und den Bundesbeitrag nach Erhalt überweisen? Wenn Sie mit seriöser Absicht diese Möglichkeit nutzen wollen stehen wir gerne zur Verfügung. Uns ist dafür eine detaillierte Information zu den Bedingungen des Bundes wichtig. Eine Informationsveranstaltung ist meist nicht der passende Rahmen für derart persönliche Anliegen, deshalb bitten wir darum: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, damit wir Ihre individuelle Finanzierung besprechen können.



Nebenkosten

BPT, iPad, persöNliche Materialkosten

BPT-Berechtigung

Die Kosten variieren je nach Aufwand, Arztpraxis, Kanton und Fahrschule, CHF 300 bis 550 für Gebühren, ca. CHF 100 pro Fahrstunde.

iPad

Dass wir seit mehr als 10 Jahren mit iPads arbeiten, vereinfacht unseren Kunden das Arbeiten in ihrer Fahrschule deutlich. Sämtliches Material ist nicht nur im Theorieraum, sondern auch im Fahrzeug nutzbar. Es genügt ein einfaches, auch bestehendes Modell, eine Neuanschaffung kostet ab ca. CHF 500.

Persönliche Materialkosten

In jeder Fahrlehrerausbildung fallen Kosten für persönliche Lektionsmaterialien (Druckkosten, Modelle usw.) für die eigene Fahrschule an. Diese Kosten belaufen sich auf ca. CHF 500 bis 1‘000.



Prüfungsgebühr

Berufsprüfung Fahrlehrer/in mit eidg. FA

Nach Gebührenreglement der QSK Qualitätssicherungskommission beträgt die Prüfungsgebühr CHF 3‘600. Sie wird aktuell mit einem weiteren Bundesbeitrag von pauschal CHF 1’700 unterstützt und beträgt netto CHF 1‘900.

 

Dieser pauschale Bundesbeitrag wird zusätzlich zum oben beschriebenen Beitrag für die Vorbereitungskurse gewährt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Bund und QSK, Änderungen des Bundes bleiben vorbehalten. Die QSK verrechnet die Prüfungsgebühr netto an die Teilnehmer/innen, der Betrag ist in der Ausschreibung der eidgenössischen Prüfung (ca. 6 Monate voraus) kommuniziert. Solange das Prüfungsreglement nicht geändert wird bleibt der Maximalbetrag bei CHF 3‘600 bestehen.