Das Internet ist voller Informationen, die Sie beziehen können. Die beste Basis bietet Ihnen aber direkter Kontakt zu Personen, die den Beruf ausüben. Sprechen Sie Fahrlehrer/innen an und erfragen sie ihre Erfahrungen mit der Berufsausbildung.
Wir empfehlen, die Voraussetzungen gleich zu Beginn zu prüfen. Leider schliessen gewisse Modulanbieter Ausbildungsverträge ab ohne sich für diese zwingenden Voraussetzungen zu interessieren. Wer nicht erfüllt kann zwar teilweise zu den Modulen zugelassen werden, wird jedoch nicht zur Berufsprüfung zugelassen, schliesst also nicht ab und erhält keinen Bundesbeitrag. Dieser Missstand soll mit der bevorstehenden Revision behoben werden.
Berufslehre: Verfügen Sie über das EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer 3- oder 4-jährigen Berufslehre? Wenn nicht siehe Spalte rechts.
Berufspraxis: Können Sie mindestens 2 Jahre Berufspraxis mit Arbeitszeugnissen belegen? Diese Voraussetzung kann bei Bedarf bis Modul B6 komplettiert werden.
Führerausweis: Besitzen Sie den Führerausweis der Kategorie B seit mindestens 3 Jahren ausserhalb der Probezeit? Wenn nicht müssen Sie den Lehrgangsbeginn auf den Ablauf dieser Frist planen.
Administrativmassnahmen: Ist Ihr Leben als Führerausweis-Inhaber/in frei von Verwarnungen, Führerausweisentzügen oder
Auflagen? Wenn nicht stehen wir für Abklärungen zur Verfügung, selbstverständlich
werden diese Informationen vertraulich behandelt.
BPT-Berechtigung: Haben Sie im Führerausweis den Code 121 (BPT-Berechtigung / Taxi-Prüfung) eingetragen? Wenn nicht siehe Punkt 5 dieser Checkliste.
Bei Fragen zu Vorbildung, Führerausweis und Administrativmassnahmen stehen wir Ihnen als erste Anlaufstelle gerne zur Verfügung.
In der Schweiz erworbene Abschlüsse, die nicht zu einem EFZ geführt haben, z. B. 1- oder 2-jährige Berufslehren, Handelsschulen, Matura, Studium usw. werden direkt von der QSK Qualitätssicherungskommission des SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband auf Gleichwertigkeit überprüft:
Abschlüsse aus anderen Ländern müssen vom Bundesamt SBFI Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation anerkannt werden:
Abwägungen, Gespräche in der Familie, das Einholen von Meinungen, Abklärungen zur Finanzierung usw. dienen der Entscheidungsfindung. Eventuell sind Gespräche mit dem Arbeitgeber nölig.
Nehmen Sie Kontakt mit Fahrlehrer/innen in Ihrem Umfeld auf, so erhalten Sie weitere und unabhängige Informationen.
Die BPT-Berechtigung wird als Code 121 im Führerausweis eingetragen und umgangssprachlich als Taxiprüfung bezeichnet. Folgende Schritte sind nötig:
Adresse
fai fahrlehrer ausbildungs institut
by fai Schweiz GmbH
8952 Schlieren