Laden Sie unsere Informationsbroschüre herunter und verschaffen Sie sich noch mehr Einblick in die Auto- und Motorrad-Fahrlehrerausbildung. Sie erfahren Spannendes über die Geschichte des Fahrlehrerberufs, den Aufbau der Fahrlehrerausbildung, unsere Arbeitsweisen und Haltungen und eine detaillierte Aufstellung der Modulkosten und Zahlungsmöglichkeiten.
Wir empfehlen, die Voraussetzungen gleich zu Beginn zu prüfen. Leider schliessen gewisse Modulanbieter Ausbildungsverträge ab ohne sich für diese zwingenden Voraussetzungen zu interessieren. Wer nicht erfüllt kann zwar teilweise zu den Modulen zugelassen werden, wird jedoch nicht zur Berufsprüfung zugelassen, schliesst also nicht ab und erhält keinen Bundesbeitrag. Dieser Missstand soll mit der bevorstehenden Revision behoben werden.
Berufslehre: Verfügen Sie über das EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer 3- oder 4-jährigen Berufslehre? Wenn nicht siehe Spalte rechts.
Berufspraxis: Können Sie mindestens 2 Jahre Berufspraxis mit Arbeitszeugnissen belegen? Diese Voraussetzung kann bei Bedarf bis Modul B6 komplettiert werden.
Führerausweis: Besitzen Sie den Führerausweis der Kategorie B seit mindestens 3 Jahren ausserhalb der Probezeit? Wenn nicht müssen Sie den Lehrgangsbeginn auf den Ablauf dieser Frist planen.
Administrativmassnahmen: Ist Ihr Leben als Führerausweis-Inhaber/in frei von Verwarnungen, Führerausweisentzügen oder
Auflagen? Wenn nicht stehen wir für Abklärungen zur Verfügung, selbstverständlich
werden diese Informationen vertraulich behandelt.
BPT-Berechtigung: Haben Sie im Führerausweis den Code 121 (BPT-Berechtigung / Taxi-Prüfung) eingetragen? Wenn nicht siehe Punkt 5 dieser Checkliste.
Bei Fragen zu Vorbildung, Führerausweis und Administrativmassnahmen stehen wir Ihnen als erste Anlaufstelle gerne zur Verfügung.
In der Schweiz erworbene Abschlüsse, die nicht zu einem EFZ geführt haben, z. B. 1- oder 2-jährige Berufslehren, Handelsschulen, Matura, Studium usw. werden direkt von der QSK Qualitätssicherungskommission des SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband auf Gleichwertigkeit überprüft:
Abschlüsse aus anderen Ländern müssen vom Bundesamt SBFI Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation anerkannt werden:
Unsere Online-Informationsveranstaltungen dauern 1 1/2 Stunden und eignen sich für einen ersten Überblick.
Unsere Präsenz-Informationsveranstaltungen in 8952 Schlieren-Zürich dauern 2 1/2 Stunden und bieten Ihnen zusätzlich das persönliche Kennenlernen der Schulleitung und Infrastruktur.
Abwägungen, Gespräche in der Familie, das Einholen von Meinungen, Abklärungen zur Finanzierung usw. dienen der Entscheidungsfindung. Eventuell sind Gespräche mit dem Arbeitgeber nölig.
Nehmen Sie Kontakt mit Fahrlehrer/innen in Ihrem Umfeld auf, so erhalten Sie weitere und unabhängige Informationen.
Mit der frühzeitigen Anmeldung zum Lehrgang erhalten Sie und wir Planungssicherheit. Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben benötigen wir folgende Dokumente, die Sie uns in elektronischer Form zusenden können:
Von Personen, die den Bundesbeitrag als Zahlungsmittel einsetzen, benötigen wir zusätzliche Dokumente, die nicht älter als 1 Monat sind:
Wir prüfen mit diesen Dokumenten zu Ihrer eigenen Sicherheit und vor Lehrgangsbeginn, ob Sie die Voraussetzungen vollumfänglich bis zum Abschluss des Vorhabens erfüllen:
* Personen die über eine Gleichwertigkeitsbestätigung der QSK Qualitätssicherungskommission verfügen finden die Bestätigung in ihrem persönlichen Login des QSK-Admin-Tools:
** Der Administrativregister-Auszug muss beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons angefordert werden:
*** Der Strafregister-Auszug kann online oder am Postschalter bestellt werden:
**** Der Betreibungsregister-Auszug ist nur nötig wenn Sie eine Vorfinanzierung mit Bundesbeitrag wünschen:
Die BPT-Berechtigung wird als Code 121 im Führerausweis eingetragen und umgangssprachlich als Taxiprüfung bezeichnet. Folgende Schritte sind nötig:
Adresse
fai fahrlehrer ausbildungs institut
by fai Schweiz GmbH
8952 Schlieren