fai fahrlehrer ausbildungs institut

neuste informationen zur revision der Fahrlehrerausbildung


Revision "2021"

Stand Herbst 2023

 

 

Die vom SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband geplante Revision der Fahrlehrerausbildung ist seit einigen Jahren in Bearbeitung und dementsprechend im Gespräch. 

Ziel der Revision

Die Revision hat zum Ziel, die Fahrlehrerausbildung in ihrer Qualität zu verbessern. Seit 2008 die modulare Fahrlehrerausbildung und das Ausbildungspraktikum in Kraft gesetzt wurden, werden Fahrlehrer/innen nach der 2007 genehmigten Prüfungsordnung ausgebildet. Der Fahrlehrerberuf hat die Integration in der schweizerischen Bildungslandschaft erreicht, der erfolgreiche Abschluss führt zum Titel Fahrlehrer/in mit eidgenössischem Fachausweis und gewährt die entsprechende Durchlässigkeit und Vorzüge im Bildungssystem. Dass die Ausbildungen der Kategorien A Motorrad-Fahrlehrer/in und C Fahrlehrer/in für schwere Motorwagen seither (noch) nicht zum Abschluss auf Stufe Fachausweis führen ist eine Restanz aus einer früheren Revision. Die erreichten Ziele, die daraus erworbenen Erkenntnisse und die Tatsache, dass die Verantwortlichen und Beteiligten nach Fortschritten streben, sind die Grundlage der Revision.

Die Fahrlehrerschulen und der Fahrlehrerverband treiben gemeinsam die Revision voran


Die Erkenntnisse der Stärken und Schwächen der aktuellen Ausbildung und Prüfung zum Fahrlehrerberuf liegen längst vor. Die Fahrlehrerschulen selbst, insbesondere die im VSFB Verband Schweizerischer Fahrlehrer-Berufsschulen organisierten Ausbildungsstätten, streben aktiv und gemeinsam mit der QSK SFV nach der Verbesserung der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen. fai fahrlehrer ausbildungs institut ist ein aktiver Partner in den Verbänden, arbeitet in Arbeitsgruppen und Kommissionen rund um die Revision mit und trägt mit Erfahrungen und Erkenntnissen dazu bei, die Fahrlehrerausbildung weiterzuentwickeln.

Etappen und Hindernisse

"Wenn 2020 die Pandemie nicht gewesen wäre" ist ein häufig ausgesprochener Satz. Auch wir wären heute in der Revision vielleicht schon einige Schritte weiter. Aber auch Differenzenbereinigungen zwischen Interessengruppen haben ihre Zeit in Anspruch genommen. Und trotz Aussicht, dass 2023 ein entscheidender Schritt passieren sollte - dass Bundesamt hätte laut QSK SFV die Genehmigung der Prüfungsordnung  vorgesehen - kommt die Revision nicht voran. Eine Einsprache gegen diese langjährig optimierte Prüfungsordnung verhindert die zeitnahe Umsetzung in die Realität. Im August 2022 hat die QSK des SFV Schweizerischer Fahrlehrer Verband informiert, dass wegen der Einsprache mit weiteren 6 bis 9 Monaten Verzögerung zu rechnen ist. Wie lange es danach dauert bis konkrete Schritte realisiert werden können steht offen.

Aktuelle Situation

Die angestrebten Änderungen sind blockiert, wir sind seitens QSK SFV dazu angehalten, uns im Rahmen der bisherigen Bestimmungen zu bewegen und werden dies befolgen. Dies bedeutet:

- die geplante, auf 2022 angekündigte Eignungsabklärung vor Ausbildungsbeginn wird nicht umgesetzt

- die Möglichkeit, die Fahrlehrerbewilligungen der Kategorien A, C oder neu D direkt anzusteuern, besteht bis auf weiteres nicht

- daraus resultiert, dass in naher Zukunft kein Anspruch auf den Bundesbeitrag für die Ausbildungen der Kategorien A und C besteht

Perspektiven

Die QSK SFV hat den Fahrlehrerschulen in Aussicht gestellt, dass eine zweijährige Übergangsfrist für die Systemumstellung eingeräumt wird. Damit ist gewährleistet, dass auch 2024 die Lehrgänge nach aktuell gültigem Recht absolviert und abgeschlossen werden können. Die klare Aussage entlastet für die Gegenwart. Die Umsetzung der dringend nötigen Veränderungen bleibt jedoch offen.